Ihre Frauenärztin in Großgmain
PrivatOrdination für frauenheilkunde
Das Behandlungshonorar, das vorerst von Ihnen direkt vor Ort in bar oder mittels Bankomatkarte zu begleichen ist, kann bei Ihrer Krankenversicherung für eine Rückerstattung eingereicht werden. Bei den meisten Kassen liegt der Betrag, den Sie zurückerhalten bis zu 80% des Betrages, den Ihre Kasse einem Vertragsarzt zahlen würde. Als Serviceleistung für unsere Patientinnen reichen wir die Zahlungsbestätigung gerne bei Ihrer Versicherung ein.
Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen!
Karin Kreuzer, Termine & Organisation
Dr. Andrea Scharler, Fachärztin für Frauenheilkunde & Geburtshilfe